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Published 25 January 2017
Trotz des „Brexit“-Referendums in Großbritannien bietet der Londoner AIM-Markt deutschen Unternehmen die Gelegenheit Kapitalzuwachs durch eine große Auswahl an Investoren zu generieren, welche die Bedürfnisse von kleinen und mittelgroßen Unternehmen verstehen. Der 1995 gegründete AIM-Markt ist vermutlich der weltweit führende Kapitalzuwachsmarkt und dank einer beträchtlichen Anzahl von ausländischen Mitgliedern würden sich deutsche Unternehmen dort sicher wie zu Hause fühlen.
Vor- und Nachteile einer Börsenzulassung auf dem AIM
Zu den Vorteilen einer AIM-Zulassung gehören:
Für Unternehmer besteht der Hauptnachteil darin, dass sie teilweise die Kontrolle über das Unternehmen verlieren. Der Aktienkurs kann von Ereignissen außerhalb der Kontrolle des Managements beeinflusst werden und das Unternehmen ist mehr Überprüfungen ausgesetzt – unter anderem durch Investoren, und Aufsichtsratsmitglieder – als wenn es in privaten Händen bleibt.
Das Unternehmen wird genau abwägen müssen, wo seine Interessen liegen.
Der AIM-Zulassungsprozess
Der Prozess ist relativ einfach und bewährt:
Normalerweise dauert der ganze Prozess je nach Komplexität und Größe des Unternehmens und Verfügbarkeit aller nötigen Informationen drei bis sechs Monate.
Konsequenzen für deutsche Unternehmen
Da über die Jahre schon viele Überseefirmen am AIM zugelassen worden sind, können deutsche Unternehmen von einem bewährten Ablauf profitieren.
Der Prozess wird für deutsche Unternehmen größtenteils identisch mit dem der anderen Unternehmen sein.
Die Aktien von deutschen Unternehmen können allerdings nicht direkt in Großbritanniens elektronischem Aktienhandels-System CREST gehandelt werden. Deshalb müssen deutsche Unternehmen mit einer Depositenbank wie Computershare zusammenarbeiten, um Instrumente zu erstellen, die Aktien repräsentieren und im CREST-System gehandelt werden können. Viele Überseefirmen haben solche „Depositaranteile“, welche einfach arrangiert werden können.
Der Jahresabschluss des Unternehmens – und möglicherweise weitere Dokumente – müssen auf Englisch übersetzt werden, falls sie noch nicht auf Englisch vorliegen.
Gewisse rechtliche Unterlagen müssen von einem deutschen Anwalt angefordert werden und bestimmte Angaben im „AIM-Zulassungsdokument“ müssten angepasst werden, um den rechtlichen Ansprüchen Deutschlands zu entsprechen. Obwohl solche Angelegenheit als Teil einer AIM-Zulassung von einer Überseefirma beachtet werden müssen, sollten sie den Prozess nicht erschweren.
London - Walbrook
+44 (0)20 7894 6045
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